Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Übrigen im Umfang eines Zuspruches von S 25.000,-- samt 4 % Zinsen aus S 16.000,-- vom 16. 10. 1996 bis 30. 10. 1996, aus S 100.000,-- vom 31. 10. 1996 bis 13. 2. 1998, aus S 125.000,-- vom 14. 2. 1998 bis 9. 3. 1998, aus S 167…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, dann bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand, wenn die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 JN vorliegen; andernfalls sind sie getrennt zu behandeln. Diese Regelung ist gemäß Abs 5 leg c…