Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs verworfen wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.792,89 EUR (darin enthalten 632,15 EUR an USt) bestimmten Kosten des Re…
Text Begründung: Am 15. 2. 2013 schloss der Kläger im Verfahren AZ 46 Cga 129/09k des Landesgerichts Innsbruck mit B***** M*****, dem späteren Gemeinschuldner, einen Vergleich, in dem sich B***** M***** zur Zahlung von 159.989 EUR samt Zinsen und eines Prozesskostenbeitrags in Höhe von 49.583,14 EUR verp…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist auch berechtigt. 1. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist die Frage, ob das Absonderungsrecht nach § 157 VersVG analog auch in der Rechtsschutzversicherung besteht. 2.1 Die §§ 149 bis 158i VersVG beinhalten allgemeine Vorschriften im Rahmen des mit „Ha…