RS0063572 – OGH Rechtssatz
RS0063572 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Wesen der Unternehmenskonzentration - und gleichzeitig deren entscheidender Unterschied zu Kartellen - besteht gerade darin, dass zwei oder mehrere Unternehmen unter Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit in auf Dauer berechneter Weise unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung zusammengefasst werden: Bewirkt das Kartell eine Verhaltensbindung, wird durch den Zusammenschluss die interne Unternehmensstruktur geändert.