JudikaturJustizRS0062580

RS0062580 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2014

Die analoge Anwendung des § 25 HVG auf das Dauerschuldverhältnis eines Vertragshändlers ist geboten, wenn sein Vertrag so sehr den Wesensmerkmalen eines Handelsvertretervertrages angenähert war, dass dessen Elemente überwiegen, oder das Nichtgewähren des Anspruches den Gesetzesintentionen widerspräche.

Entscheidungen
16