Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichtes wird aufgehoben. Das Ersturteil wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 350.797,-- samt 5 % Zinsen aus S 54.907,77 seit 22. 2. 1994, aus S…
Text Entscheidungsgründe: Die Gemeinschuldnerin war auf die Herstellung und den Vertrieb von Impulsgebern spezialisiert. Der Beklagte wurde im Jahre 1983 vorerst für die Dauer von zwei Monaten als Angestellter der Gemeinschuldnerin eingearbeitet; danach wurde mündlich vereinbart, daß er im Rahmen des G…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Beklagten gegen diesen Beschluß ist insofern berechtigt, als bereits Spruchreife vorliegt. Der Oberste Gerichtshof kann somit nach § 519 Abs 2 ZPO in der Sache selbst entscheiden und dabei auch über Rekurs des Beklagten ein Urteil im klagsstattgebenden Sinn fällen, weil das Verbot de…