JudikaturJustizRS0062380

RS0062380 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2023

Durch die aus welchen Gründen immer eintretende Beendigung der Hauptmiete endet auch die Untermiete, selbst wenn sie auf längere Zeit abgeschlossen worden wäre. Wird der Untervermieter Eigentümer des Bestandgegenstandes, so verwandelt sich das Untermietverhältnis nicht in einen Hauptmietvertrag, es wird vielmehr hinfällig.

Entscheidungen
22