JudikaturJustizRS0062357

RS0062357 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2008

Die den Käufer nach dem § 377 HGB treffende Untersuchungspflicht und Anzeigenpflicht ist eine dem Vertragspartner gegenüber bestehende Obliegenheit. Das Ausmaß der für die Untersuchung zur Verfügung stehenden Zeitspanne hängt von der Art der Ware und den notwendigen Untersuchungsmaßnahmen ab.

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6