Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Auf Grund der Urteile des Bezirksgerichtes Frohnleiten vom 1.7.1993, GZ 2 C 457/91h-28, und des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 11.1.1994, GZ 5 R 342/93 (= 2 C…
Text Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr zur Hereinbringung einer Kostenforderung von S 72.698,04 sA die Exekution durch Pfändung der der Verpflichteten gegen sie (betreibende Partei) gemäß Punkt 9/6 des Übergabsvertrages vom 16.4.1986 in der Höhe von monatlich S 500 mehr oder we…
Rechtliche Beurteilung Der von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs ist berechtigt. Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt und ergibt sich auch aus § 319 Abs 1 Z 2 EO, daß zur Hereinbringung einer Geldforderung auch eine Forderung gepfändet werden k…