JudikaturJustizRS0061550

RS0061550 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 2016

Die Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft ist nach der gesetzlichen Regel unübertragbar, wohl aber auf Grund des Gesellschaftsvertrages oder mit Zustimmung aller Gesellschafter und des Beitretenden.

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