Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 39.270,42 S bestimmten Kosten des Berufun…
Text Entscheidungsgründe: Am 4. März 1981 wurde über das Vermögen der Martin F***** KG (erstbeklagte Partei), eines renommierten Transportunternehmens, und deren Komplementäre (Kläger, sein Vater ua) der Ausgleich eröffnet und der nunmehrige Klagevertreter zum Ausgleichsverwalter bestellt. Am 8. Oktober…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers ist zulässig und berechtigt. Es entspricht ständiger Rechtsprechung und einhelliger Lehre, daß die in einer rechtskräftigen Entscheidung enthaltene Beurteilung von Vorfragen nicht in Rechtskraft erwächst (RZ 1990/109; EFSlg 55.153; JBl 1984, 489; 1 Ob 667/90…