RS0061457 – OGH Rechtssatz
RS0061457 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Frage der Ungewöhnlichkeit eines Geschäftes ist nach den örtlichen, zeitlichen und branchenmäßigen Anschauungen zu beurteilen. Die Grenze zur Ungewöhnlichkeit kann nicht bloß unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit der vertragsmäßigen Erfüllung geprüft werden, vielmehr müssen auch die mit dem Geschäft verbundenen Risken und die Folgen allenfalls auftretender Hindernisse bei der Erfüllung in Betracht gezogen werden (hier: Übernahme der Zahlungsgarantie durch einen Spediteur ist ungewöhnliches Rechtsgeschäft).