Spruch Durch den angefochtenen Beschluß wurde Herbert D* im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Beschwerde wird abgewiesen. …
Text Gründe: Im oben bezeichneten Strafverfahren werden dem am 6.März 1966 geborenen Herbert D* laut der infolge Einspruchsverzichts seit 3.Feber 1993 rechtskräftigen Anklageschrift vom 27.Jänner 1993 (das Datum "27.11.1993" in der Ausfertigung der Anklageschrift ON 235 ist offensichtlich verschrieben !…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluß richtet sich die vorliegende, vom Angeklagten selbst verfaßte Grundrechtsbeschwerde vom 2.September 1993 (jedenfalls rechtzeitig eingelangt am 7.September 1993), die nach Verbesserung durch Unterfertigung des Verteidigers (§ 3 Abs. 2 GRBG) von diesem am 13.September 1993 wieder…