JudikaturJustizRS0060701

RS0060701 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2023

Das Verfahren hinsichtlich der Bewilligung einer Streitanmerkung ist ein Grundbuchsverfahren, auch wenn der Antrag auf Bewilligung dieser Anmerkung beim Prozessgerichte gestellt wird und in einem derartigen Verfahren Kostenersatz nicht vorgesehen ist.

Entscheidungen
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