Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Der Beklagte ist schuldig, der klagenden Partei EUR 69.765,92 samt 4 % Zinsen seit 1. 7. 1999 zu bezahlen sowie die mit EUR 17.182,26 (darin EUR 2.513,41 USt und EUR 2.101,78 Barauslagen…
Text Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der klagenden Bank stand seit Beginn der 80er-Jahre mit Eva Maria R*****, die von 1981 bis 1998 ein nichtprotokolliertes Einzelunternehmen, das sich mit der Bewirtschaftung und Verwertung von Liegenschaften befasste, in ständiger Geschäftsverbindung. Es wur…
Rechtliche Beurteilung Soweit die Rechtsmittelwerberin die Auffassung vertritt, dass die Löschungsklage im vorliegend zu beurteilenden Fall mangels anfechtbaren oder nichtigen Vertrags nicht möglich gewesen wäre, ist ihr Folgendes zu entgegnen: Nach ständiger Rechtsprechung kann eine auf § 61 Abs 1 GBG gestützte Streitanm…