Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die aufgrund dieses Beschlusses erforderliche Wiederherstellung des Buchstands sowie die Verständigung der Beteiligten obliegt dem E…
Text Begründung: [1] Die Liegenschaft EZ * KG *, zuletzt bestehend aus den Grundstücken 256/1, 260, 261, 265/1, 265/2 und 266/1 stand zu 425/1.000stel (B LNR 1) und 20/1.000stel (B LNR 4) im Miteigentum des Antragstellers, zu 150/1.000stel (B LNR 3) im Miteigentum der Revisionsrekurswerberin und zu …
Rechtliche Beurteilung [8] Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht nicht berücksichtigte, dass sich der Gutsbestand der betroffenen Liegenschaft seit Vereinbarung des Aufgriffsrechts wesentlich verändert hat, und auch die Beurteilung betreffend den Nachweis der Erfüllung der aufschiebenden Bedingung kor…