Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß und der Beschluß des Gerichtes erster Instanz werden aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung über den Antrag der Gesellschaft unter Abstandnahme vom gebrauchten Ablehnungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Im Handelsregister (jetzt Firmenbuch) des Erstgerichtes ist seit 14. Februar 1980 die ***** Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft) mit dem Sitz in W***** eingetragen. Unternehmensgegenstand ist die Betriebsberatung ua. Einziger Geschäftsführer und Gesellschafter (seit 2.November 19…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Gesellschaft ist zulässig und gerechtfertigt. Während die Errichtung des Gesellschaftsvertrages und die Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Rechtsgeschäftes unter Lebenden eines Notariatsaktes bedürfen (§ 4 Abs 3 erster Satz, § 76 Abs 2 erster Satz GmbHG), ist für eine…