Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.058,88 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 676,48 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 11. 1994 bis zu seiner am 3. 4. 1996 erfolgten Entlassung bei der Beklagten als Aufsichtsorgan nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz beschäftigt. Am 24. 3. 1996 gab er sich in einer Diskothek als Magistratsbeamter aus und "kontrollierte" unter Vorw…
Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger habe durch sein Verhalten den Entlassungsgrund nach § 82 lit d GewO 1859 verwirklicht, ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit der Begründung der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Den Ausführungen des …