Spruch Die Veräußerung von mit Pfandrechten überbelasteten Sachen ist weder nach der Anfechtungsordnung noch nach der Konkursordnung anfechtbar. Entscheidung vom 29. April 1959, 5 Ob 182/59. I. Instanz: Bezirksgericht Gänserndorf; II. Instanz: Kreisgericht Korneuburg.…
Text Dem Kläger steht gegen Katharina S. eine Prozeßkostenforderung von 6268 S 40 g zu. Zwischen den Genannten kam ein Ratenvergleich dahin zustande, daß sich Katharina S. zur Zahlung der Schuld in Monatsraten von 150 S, beginnend ab 1. Juli 1956, verpflichtete. Sie hat in der Zeit vom 1. Juli bis 17. De…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Richtig ist, daß eine Klageänderung, und zwar auch eine Klageeinschränkung, im Berufungsverfahren nicht erfolgen kann (JBl. 1953 S. 20). Eine Klageeinschränkung liegt aber nicht vor. Die Forderungen, zu deren Gunsten das Berufungsgericht einen Anfechtungsanspruch nicht als gegeb…