JudikaturJustizRS0060372

RS0060372 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2020

Sonderprüfer dürfen nicht generell mit der Kontrolle der Geschäftsführung beauftragt werden, sondern es muss sich um Vorgänge bestimmter Art handeln; daher kein Recht der Minderheitsgesellschafter auf eine Sonderprüfung gemäß § 45 Abs 1 GmbHG bei Abweisung eines unbestimmten Antrages (geschäftliche Vorfälle seit 01.07.1984).

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4