Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, dass sie insgesamt - einschließlich des unbekämpft gebliebenen Teils - zu lauten haben wie folgt: I. Der Beschluss, womit der Antrag auf Bestellung von Wirtschaftsprüfer Dr. Fritz K***** (Sonderprüfer gemäß …
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragene Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine Beteiligungsholding handelt. Das Grundkapital der Beklagten beträgt 7,300.000 EUR und ist gemäß § 4 der Satzung in 400 Stück Namensaktien im Nen…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Revision des Klägers ist aus dem vom Berufungsgericht zutreffend angeführten Grund zulässig. Wenngleich das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage schon dann zu verneinen ist, wenn zu der im Einzelfall aufgeworfenen Rechtsfrage lediglich eine eingehend begründete Vorentscheidung des Obersten…