Spruch Auch die Verpflichtung, den Geschäftsanteil einer GesmbH künftig zu übernehmen, bedarf gemäß § 76 Abs. 2 Satz 2 GmbHG der Form des Notariatsaktes OGH 15. April 1980, 4 Ob 517/80 (OLG Wien 3 R 171/79; HG Wien 15 Cg 105/78)…
Text Der Kläger ist Gesellschafter der GesmbH. Am 4. Mai 1976 richtete die Beklagte nachstehendes Schreiben an den Kläger: "Wie bereits besprochen, beabsichtigen wir durch Kauf eines Geschäftsanteiles von S 1 000,- und durch Übernahme der beabsichtigten Kapitalerhöhung von S 900 000,- insgesamt Geschäft…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Gemäß § 76 Abs. 2 GmbHG bedarf es zur Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden eines Notariatsaktes; das gleiche gilt für Vereinbarungen über die Verpflichtung eines Gesellschafters zur künftigen Abtretung eines Geschäftsanteils. Nach herrs…