Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die einstweilige Verfügung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei hat die Kosten des Sicherungsverfahrens aller drei Instanzen vorläufig, die beklagte Partei hat die Kosten des Sicher…
Text Begründung: Die klagende und gefährdete Partei ist Gesellschafterin der Beklagten. Die Klägerin hält derzeit 18,7 %, die N***** GmbH 75,03 % und ein weiterer Gesellschafter 6,27 % der Geschäftsanteile. Im Zusammenhang mit der am 1. 2. 2018 in der Gesellschafterversammlung beschlossenen Erhöhung des …
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Der Revisionsrekurs ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; er ist auch berechtigt. 1.1. Nach § 41 Abs 1 GmbHG kann mittels Klage die Nichtigerklärung eines Beschlusses der Gesellschafter verlangt werden, 1. wenn der Beschluss nach diesem Gesetz ode…