Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die klagende Partei behauptet, die zweitbeklagte Partei Firma Ing. C Ges.m.b.H. habe als persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei die im Ausgleichsverfahren Sa 14, 15/81 des Kreisgerichtes Wels zur Zahlung auch für die erstbeklagte Partei übernommenen Ausgleichsquote…
Rechtliche Beurteilung Diesen Ausführungen kann im Ergebnis nicht gefolgt werden. Richtig ist, daß nach der herrschenden Judikatur der Löschung der Firma im Handelsregister nur deklarative Bedeutung zukommt und eine Gesellschaft m.b.H. trotz Löschung im Handelsregister noch so lange fortbesteht, als ein Vermögen vorhanden…