JudikaturJustizRS0059807

RS0059807 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2021

§ 18 Abs 2 HGB ist auch auf die Firma einer GmbH anzuwenden, und zwar nicht nur in bezug auf Zusätze sondern auch auf den Firmenkern. Es ist auch jene Firma einer GmbH auf ihre Täuschungsfähigkeit zu prüfen, welche durch Aufnahme des Namens eines Gesellschafters gebildet wird.

Entscheidungen
13