Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahingehend abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 1.835,90 (darin enthalten EUR 306, - an Ust) bestimmten Kosten des Berufungsverf…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten gründeten im Jahr 1984 die E***** Handelsgesellschaft mbH, wobei der Zweitbeklagte eine Stammeinlage von 490.000 S, die Erstbeklagte eine solche von S 10.000 übernahm. Im März 1985 schlossen der Zweitbeklagte und der Kläger einen Treuhandvertrag, nach dem der Zwei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist auch berechtigt. Zur Klarstellung ist darauf zu verweisen, dass im Falle des Fehlens eines bestimmten Revisionsantrages - dies wird vom Kläger gerügt - ein Verbesserungsverfahren einzuleiten ist ( Kodek in Rechberger 2 § 504 ZPO, Rz 2). Im vorliegenden Fall wurde v…