Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 7.360,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 669,15, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.1.1983 Mitglied der beklagten Genossenschaft. Nach § 3 der Satzung der Beklagten kann ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden: a) Wenn es den satzungsgemäßen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere, wenn es mehr als 6 Monate mit der …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der vom Kläger in seiner Revisionsbeantwortung vertretenen Ansicht zulässig, weil, wie noch darzustellen sein wird, in der Frage, ob im genossenschaftsinternen Ausschlußverfahren dem Auszuschließenden im Rahmen des ihm einzuräumenden rechtlichen Gehörs die Ausschließungsgrü…