Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 10.766,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 978,75 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 27. März 1972 wurde zwischen Dipl.Ing. Ernst Paul F***, seiner Ehegattin Camilla F*** und deren Söhnen Ing. Helmut F*** (Kläger) und Ing. Gerhard F*** ein Gesellschaftsvertrag errichtet, mit dem die beklagte Gesellschaft mbH gegründet wurde. Diese Gesellschaft wurde als Fami…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund des § 503 Abs. 1 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf gemäß § 510 Abs. 3 Satz 2 ZPO keiner Begründung. Dennoch sei darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht nicht - wie gerügt - unter Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes ohn…