Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Mit Art I § 1 des Bundesgesetzes über die Austro Control Gesellschaft mbH, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr geändert werden BGBl 1993/898 (im folgenden kurz ACG-G), wurde der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Gesellschaft ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin rügt, es fehlten im angefochtenen Beschluß Erwägungen in Ansehung der verfahrensrechtlichen Konsequenzen, die wie hier ein zweiseitiges Verfahren zur Folge hätten. Damit wird freilich übersehen, daß …