Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 8.836,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.472,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.12.1988 bis 30.11.1991 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der beklagten Einkaufsgenossenschaft. Das andere Vorstandsmitglied - der Vorstand der beklagten Genossenschaft bestand aus zwei Personen - war Dkfm.Jürgen F*****. Die Beklagte schloß mit dem Kläg…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Kläger bezweifelt nicht, daß der Aufsichtsrat zum Abschluß und zur Änderung seines Dienstvertrages berufen war. Es genügt daher, zu dieser Frage, auf die im Schrifttum vertretene Ansicht hinzuweisen, wonach bei Genossenschaften Verträge mit Vorstandsmitgliede…