JudikaturJustizRS0059486

RS0059486 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 1997

Wegen Fehlens einer Urkunde, die in erster Instanz angeschlossen war, vom Grundbuchsgericht aber mit der Erledigung des Antrages zurückgestellt wurde, darf das Rechtsmittel nicht zurückgewiesen werden (NZ 1978,108).

Entscheidungen
8