Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Dem Rekursgericht wird aufgetragen, über den Rekurs der Antragstellerin unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund sachlich zu entscheiden.…
Text Begründung: Das Erstgericht hat aufgrund des Kaufvertrages vom 22.12.1988, Beilage A, der beglaubigten Vollmacht vom 11.4.1988, Beilage B, der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern Wien vom 10.2.1989, GZ 89/502.961-8, Beilage C, und des erstgerichtlichen Be…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig (JBl 1947, 63; NZ 1982, 188 uva) und auch berechtigt. Wegen Fehlens einer Urkunde, die in erster Instanz angeschlossen war, vom Grundbuchsgericht aber mit der Erledigung des Antrages zurückgestellt wurde, darf das Rechtsmittel nicht zurückgewiesen werden (NZ 1978, 10…