JudikaturJustizRS0059432

RS0059432 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2021

Nach dem Entstehen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet jeder Geschäftsführer nur der Gesellschaft gegenüber, eine Haftung des Geschäftsführers dem einzelnen Gesellschafter gegenüber wird im Gesetz nicht statuiert.

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