Spruch I. Die Entscheidungen der Vorinstanzen sind im Umfang der in der Revision erfolgten Klagseinschränkung um 4,93 Mio EUR samt Anhang Zug um Zug gegen Übergabe von 246.500 Stück W*****-Aktien wirkungslos. II. Der Revision wird im Übrigen Folge gegeben . Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgeh…
Text Begründung: [1] Die Klägerin ist eine reine Konzernholdinggesellschaft, die unter anderem 36,39 % an der W***** AG hält, die ebenfalls eine reine Konzernholdinggesellschaft ist und unter anderem 100 % an der W***** S***** AG hielt. Die W*****-Gruppe war in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig,…
Rechtliche Beurteilung [13] ad I. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist eine Klagseinschränkung im Rechtsmittelverfahren – solange eine gänzliche Klagsrücknahme zulässig ist – unter denselben Voraussetzungen wie im Verfahren erster Instanz zulässig, wobei die Einschränkung des Klagebegehrens nicht …