RS0059425 – OGH Rechtssatz
RS0059425 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Beratungsprotokoll über die vom Schwurgerichtshof gemeinsam mit den acht Geschworenen durchgeführte Beratung widerspricht dem Gesetz, wenn darin unter namentlicher Anführung von nur sechs Geschworenen festgehalten wird, der Ausspruch über die Strafe ergehe mehrstimmig.