JudikaturJustizRS0059425

RS0059425 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1965

Ein Beratungsprotokoll über die vom Schwurgerichtshof gemeinsam mit den acht Geschworenen durchgeführte Beratung widerspricht dem Gesetz, wenn darin unter namentlicher Anführung von nur sechs Geschworenen festgehalten wird, der Ausspruch über die Strafe ergehe mehrstimmig.