Über die Beratungen und Abstimmungen während und am Schlusse der Hauptverhandlung ist in den Fällen, wo sich das Gericht zur Beschlußfassung in das Beratungszimmer zurückgezogen hat, ein abgesondertes Protokoll zu führen.
Rückverweise
keine Akteneinsicht zukommt und ihm daher hinsichtlich weitergehender Aktenteile (wie etwa behördeninterne Überlegungen zur Entscheidungsfindung) - vergleichbar dem Ausschluss der Akteneinsicht in gerichtliche Beratungsprotokolle (vgl § 272 StPO) oder in Tagebücher der Staatsanwaltschaft (§ 35 StAG) - keine Einsicht zustehen soll, ergibt sich unmissverständlich aus der Gesetzesgenese, zumal in der Regierungsvorlage noch auf Akteneinsicht…
…Akteneinsicht zukommt und ihm daher hinsichtlich weitergehender Aktenteile (wie etwa behördeninterne Überlegungen zur Entscheidungsfindung) - vergleichbar mit dem Ausschluss der Einsicht in gerichtliche Beratungsprotokolle (vgl § 272 StPO) oder in Tagebücher der Staatsanwaltschaft (§ 35 StAG) - keine Einsicht zustehen soll, ergibt sich unmissverständlich aus der Gesetzesgenese, zumal der Entwurf zu § 513…
…Schriftführerin sei bei der Urteilsberatung zugegen gewesen. Abgesehen davon, daß die gerügte Vorgangsweise der Prozeßordnung entspricht, zumal über die Beratung ein Protokoll aufzunehmen ist (§ 272 StPO), unterblieb hier auch die nach dem § 281 Abs. 1 Z 1, zweiter Halbsatz, StPO vorgeschriebene sofortige Geltendmachung des vermeintlich Nichtigkeit begründenden Tatumstandes. Begründungsmängel im…
…die Straffrage ein den Verfahrensbeteiligten nicht zugängliches (RIS Justiz RS0096773) gesondertes Protokoll zu führen ist (§ 343 Abs 1 StPO iVm § 272 StPO). Dessen Inhalt ist kein Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde ( Danek/Mann , WK-StPO § 272 Rz 6 und 7; vgl auch RIS Justiz RS0099678 und…
…nach geheimer Beratung und verkündete ihn sodann samt den Gründen (S 324/V, S 31/VII). Ob diesbezüglich die Führung eines abgesonderten Protokolls entgegen § 272 StPO unterlassen wurde, kann auf sich beruhen, weil die bezeichnete Norm im Katalog des § 281 Abs 1 Z 3 StPO nicht enthalten ist. Das Erstgericht…