JudikaturJustizRS0059218

RS0059218 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 2014

Die Gesetzesverletzung (§§ 34 Abs 2, 39 Abs 1, 50 GebAG) wirkte sich zum Vorteil des Beschuldigten, jedoch zum Nachteil des Sachverständigen aus. Aus diesem Grund war der berechtigten Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes konkrete Wirkung zuzuerkennen, jedoch zugleich sicherzustellen, dass sich daraus keine nachteiligen Auswirkungen für den Beschuldigten ergeben können.

Entscheidungen
4