JudikaturJustizRS0059165

RS0059165 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 1973

Genossenschaften ist eine Beteiligung an Gesellschaften (hier: GmbH) insoweit gestattet, als diese der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft der Mitglieder der Genossenschaft zu dienen bestimmt ist.

Entscheidungen
6