JudikaturJustizRS0059042

RS0059042 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2015

Die §§ 140 und 142 FGG stehen in keinem Spezialitätsverhältnis zueinander. Wenn eine unzulässige Firma eingetragen ist, kommen beide Verfahren in Betracht und ist es grundsätzlich dem Ermessen des Registergerichtes überlassen, dasjenige Verfahren zu wählen, mit dem es am ehesten zum Ziel zu kommen meint.

Entscheidungen
4