RS0058830 – OGH Rechtssatz
RS0058830 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ist ein ausländischer Anhänger eines Sattelkraftfahrzeuges nicht mit seitlichen Rückstrahlern ausgestattet (§ 16 Abs 2 KFG), so führt dies zufolge der bei Dunkelheit, Nebel und dergleichen wesentlich erschwerten Erkennbarkeit eines einbiegenden oder querenden Sattelkraftfahrzeuges zu einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr, für welche der Halter grundsätzlich einzustehen hat.