Spruch Der Revision wird Folge gegeben. 1. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden hinsichtlich des Leistungsbegehrens dahin abgeändert, dass diese als Teilzwischenurteil zu lauten haben: Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der erstklagenden Partei 5.559 EUR s…
Text Entscheidungsgründe: Am 14. 11. 2006 ereignete sich gegen 1:15 Uhr auf der B 99 (Katschbergstraße) ein Verkehrsunfall, an dem K***** P***** als Lenker eines Pkws und der Erstbeklagte als Lenker eines von ihm gehaltenen Sattelkraftfahrzeugs mit griechischem Kennzeichen beteiligt waren. K***** P***** …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht, ausgehend von einer unzutreffenden Rechtsansicht, die Prüfung des Vorliegens einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr beim Beklagtenfahrzeug unterließ. Sie ist auch berechtigt. Die klagenden Parteien machen geltend, das Beklagtenfahrzeug habe den r…