JudikaturJustizRS0058455

RS0058455 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2023

Das Sachlichkeitsgebot wird aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet; es ist verletzt, wenn der Gesetzgeber zur Zielerreichung völlig ungeeignete Mittel vorsieht oder wenn die vorgesehenen, an sich geeigneten Mittel zu einer sachlich nicht begründbaren Differenzierung führen. Die zeitlich unbeschränkte Klagebefugnis des Landesgrundverkehrsreferenten ist weder sachwidrig noch unverhältnismäßig.

Entscheidungen
10