JudikaturJustizRS0058349

RS0058349 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2018

Mit einem unvorsichtigen Verhalten von Arbeitern auf einer Baustelle muß ein Kraftfahrer ebenso rechnen wie mit einem verkehrswidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.

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