Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 5.657,85 (darin keine Barauslagen und S 514,35 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte mit der am 28. Oktober 1987 beim Erstgericht eingelangten Klage ein Schmerzengeld von S 90.000,-- sowie den Ersatz von Pflegekosten von S 5.000,-- und von Kosten für "Essen auf Rädern" von S 6.288,--, insgesamt somit S 101.288,--, mit der Begründung, die B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO), jedoch nicht berechtigt. Die Klägerin führt in ihrem Rechtsmittel aus, daß der von der Klägerin mit der Beklagten abgeschlossene Beförderungsvertrag auch die vertragliche Nebenverpflichtung in sich schließe, den Fahrgast vor Schäden an seiner körperli…