JudikaturJustizRS0058197

RS0058197 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2020

Ein Unfall, der nur durch eine Anlage der Eisenbahn ohne Bezug auf deren Betrieb verursacht wurde, stellt noch keinen Betriebsunfall im Sinne des EKHG dar, der die Gefährdungshaftung des Eisenbahnunternehmers auslösen könnte.

Entscheidungen
5