Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 5.094,-- S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 849,-- S an Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Bezahlung eines Schmerzengeldes im Betrag von zuletzt 80.000 S sA zur Abgeltung der Schmerzen, die ihr Ehemann infolge der (tödlichen) Verletzungen zu erdulden hatte, die er sich am 11.8.1988 bei einem Unfall zugezogen hatte, der dad…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Klägerin hält in ihrer Revision an ihrer Rechtsansicht fest, daß es sich bei dem Unfall ihres Mannes um einen Betriebsunfall iS des EKHG gehandelt habe. Dem kann nicht gefolgt werden. Daß es sich bei der von der Beklagten betriebenen Seilbahn …