JudikaturJustizRS0058156

RS0058156 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2017

Ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn liegt dann vor, wenn ein unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder mit Betriebseinrichtungen besteht.

Entscheidungen
13