Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache dahin erkannt, daß das erstgerichtliche Urteil wieder hergestellt wird. Die beklagte Partei hat der Klägerin die mit S 3.535,95 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin enthalten S 321,45 Umsatzsteuer) …
Text Entscheidungsgründe: Am 2. Jänner 1985 führten die Salzburger Verkehrsbetriebe, deren Rechtsträger die S*** S*** ist, in der Fadingerstraße im Stadtgebiet von Salzburg Bauarbeiten an der nicht unter Strom stehenden Obus-Oberleitung durch. Dabei verfing sich ein bei den Arbeiten gelockerter und zu t…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist gerechtfertigt. Nach den erstgerichtlichen Urteilsfeststellungen wurden vom 2. Jänner bis 6. Jänner 1985 an der Obus-Oberleitung Fadingerstraße in Salzburg Arbeiten durchgeführt, weshalb der Obus-Fahrbetrieb eingestellt und ein Autobusverkehr eingerichtet war. Am 2. Jänner 1985 um ca.…