Spruch Dem Revisionsrekurs und Rekurs des Antragstellers wird nicht Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs der Antragsgegnerin wird Folge gegeben und die Entscheidung des Rekursgerichtes dahin abgeändert, daß der Zuspruch von Umsatzsteuer und von 4 % Zinsen p.a. seit 1. Februar 1984 zu entfallen und Punkt I.) …
Text Begründung: Der Antragsteller war Berechtigter des schon seit dem vorigen Jahrhundert bestehenden, unter Postzahl 869 im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau eingetragenen Wasser(benutzungs)rechts am D***** Bach in der Gemeinde D***** im D***** Tal. Festgehalten ist im Wasser…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs (Rekurs) des Antragstellers ist nicht berechtigt, wohl aber jener der Antragsgegnerin. Mit Erkenntnis vom 24.Juni 1988, Zl. G 1, 2, 74, 75 81/88, kundgemacht in BGBl 1988/509, hat er Verfassungsgerichtshof die auf Entschädigungen bezüglichen Wortfolgen und Hinweise in den §§ 34 …