JudikaturJustizRS0057994

RS0057994 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Auch der Nebenberechtigte im Sinne § 5 EisbEG hat Anspruch auf volle Schadloshaltung im Sinne § 4 Abs 1 EisbEG, ist aber im Enteignungsverfahren nicht Partei, sondern kann sich nur an seinen Vertragspartner, den Enteigneten halten, dem die Vergütung der Nachteile obliegt.

Entscheidungen
12