Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Grundstücke 149 und 551 der KG Pettneu. Mit Bescheid vom 24. Oktober 1986, II C 2502/14, hat das Amt der Tiroler Landesregierung dem Antragsteller aufgrund der §§ 40 bis 44 des Tiroler Fremdenverkehrsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 39, eine Reihe von Be…
Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß das erwähnte Grundstück im Flächenwidmungsplan nicht als Bauland aufscheint und grundsätzlich für die Höhe der Entschädigung die Art der Verwendung der enteigneten Sache im Zeitpunkt der Enteignung maßgebend ist (RZ 1969, 107, EvBl. 1979/54 u. a.). Allerdings schließt dies, entgegen…