Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Da die Begründung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern:…
Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung RZ 1991/30 = ecolex 1990, 706, ausgesprochen hat, können Forderungen der Arbeitnehmer im Konkurs des Arbeitgebers mit Bruttobeträgen angemeldet werden und werden dort dementsprechend nur die Bruttobeträge geprüft. Die mit § 3 Abs 4 IESG normier…