Spruch 1. Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. 2. Der angefochtene Beschluss, der in seinen Punkten 1. und 3. als unbekämpft unberührt bleibt, wird in seinem Punkt 2. teilweise dahin bestätigt, dass Punkt 2. einschließlich der bestätigten und der in Rechtskraft erwachsenen Teile zu lauten hat …
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des 1994 geborenen und daher mittlerweile volljährigen Antragstellers wurde 2005 geschieden. Beide Eltern übten die Obsorge aus. Der Antragsteller, der zunächst im Haushalt seiner Mutter, der Antragsgegnerin, betreut wurde, lebte von 1. Oktober 2010 bis Mitte Februar 2…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil Rechtsprechung zur Frage fehlt, wie die Unterstützung gemäß § 101 ÄrzteG in der nun anzuwendenden Fassung unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen ist. Er ist im Sinne einer Aufhebung der Sache im Umfang der Anfechtung an das Rekursgericht auch teilweise berechti…