JudikaturJustizRS0057262

RS0057262 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2019

Für den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG genügt unter Umständen das wesentlich geringgradigere Zerrüttungsverschulden im Sinn des § 55 EheG.

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