RS0057184 – OGH Rechtssatz
RS0057184 – OGH Rechtssatz
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Vom Ehegatten eines subsidiär zum Unterhalt verpflichteten Großelternteils kann im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtung nicht verlangt werden, dem verpflichteten Großelternteil zusätzlich Mittel zu gewähren, um diesen in die Lage zu setzen, Unterhaltszahlungen für sein Enkelkind zu erbringen, zumal jegliche "mittelbare" Unterhaltsverpflichtung abzulehnen ist.