Spruch Einem auf § 50 EheG. gestützten Scheidungsbegehren fehlt nicht in der Regel die sittliche Rechtfertigung. Zwischen den Fällen des § 54 und des § 55 (2) EheG. besteht ein wesentlicher Unterschied. Entscheidung vom 14. März 1962, 7 Ob 91/62. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. …
Text Das Erstgericht sprach die Scheidung der Ehe der beiden Streitteile gemäß § 50 EheG. aus und führte u. a. aus: Die Beklagte ist mit einer krankhaften Eifersucht behaftet, die zwar keine Geisteskrankheit im Sinne einer Eifersuchtsparanoia bildet, aber einer geistigen Störung gemäß § 50 EheG. gleichzu…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Beklagte macht unrichtige rechtliche Beurteilung geltend. Sie führt aus, daß die Untergerichte zu Unrecht von der sogenannten Härteklausel des § 54 EheG. keinen Gebrauch gemacht hätten. Ebenso wie gemäß § 55 (2) EheG. sei auch in diesem Fall die Scheidung der Ehe d…