JudikaturJustizRS0056748

RS0056748 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2022

Anhängigkeit eines gerichtlichen Strafverfahrens, sobald irgendeine gerichtliche Maßnahme gegen den Disziplinarbeschuldigten, insbesondere auch im Rahmen von Vorerhebungen, getroffen wurde.

Entscheidungen
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