Spruch Der Beschwerde wird nicht Folge gegeben.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. Juni 2019, GZ D 69/19-16, wurde dem Disziplinarbeschuldigten als einstweilige Maßnahme gemäß § 19 Abs 1 Z 1 und Abs 3 Z 1 lit b DSt das Vertretungsrecht vor dem Oberlandesgericht Wien in Strafsachen, dem…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobenen Beschwerde des Disziplinarbeschuldigten kommt keine Berechtigung zu. Das Beschwerdevorbringen bietet zunächst Anlass zur Klarstellung, dass Gegenstand der Beschwerdeanfechtung der Beschluss des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. Juni 2019, GZ D 69/19 16, und …